Jeder hat AGB.
Hier sind unsere.

§ 1 Leistungsgegenstand und Geltungsbereich

(1) Wir verkaufen nur an Unternehmer. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot – Vertragsgegenstand und Vertragsschluss – Auftragserteilung

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen aufgrund gesetzlicher Forderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

(2) Wir verkaufen Überwachungstechnik und Analysetools für CNC-Maschinen. Wir sind verpflichtet, dem Kunden die Ware zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wir schulden ausdrücklich nur die Übergabe unserer Ware – nicht jedoch die Kompatibilität, also das störungsfreie Zusammenspiel unserer Ware mit den Anlagen unserer Kunden.

(3) Die rechtzeitige Erfüllung unserer vertraglichen Leistungspflicht setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde wesentliche Informationen (Maschinennummer, Aufgabe der Maschine, Steuerung der Maschine o.ä.) mitteilt.

(4) Mit der Bestellung einer Ware / eines Werkes erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben / den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Lieferzeit – Lieferverzögerung

(1) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir als Lieferer die Verzögerung zu vertreten haben.

(2) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir so bald wie möglich mit.(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

(4) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Kunde ist bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(3) Sind wir noch Eigentümer und veräußert der Kunde die Ware weiter, wozu er berechtigt ist, tritt der Kunde uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.

(4) Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

§ 5 Preise - Zahlungsbedingungen - Aufrechnung

(1) Die vereinbarten Preise umfassen alle geschuldeten Leistungen.

(2) Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder Ausgaben erhöht oder neu eingeführt, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an für vier Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung/Lieferung eingetretene Kostensteigerungen einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer) durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.(3) Rechnungsbeträge sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Ist der Kunde in Verzug wird die Einziehung der Forderung von Dritten vorgenommen. Dem Kunden entstehen hierdurch entsprechende Mahnkosten im Sinne der §§ 280, 286 BGB.

(5) Kommt der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Warenlieferungen für den Kunden und sonstige Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.

(6) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Gefahrübergang – Versand – Abnahmeverweigerung

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(3) Wird bestellte Ware durch den Kunden nicht wie vereinbart abgenommen respektive verspätet abgenommen und hat der Kunde die Nichtabnahme zu vertreten, sind wir berechtigt, Schadenersatz (Lagerungskosten o.ä.) zu verlangen.

(4) Bei Nichtabnahme bestellter Waren sind wir berechtigt, unter Verzicht auf die Erfüllung des Vertrages nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Schadensersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen.

§ 7 Gewährleistung – Rügepflichten

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes.

(3) Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung.

(4) Ist dem Kunden das Festhalten am Kaufvertrag nicht mehr zumutbar nach § 440 BGB, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur unerheblichen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Es gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Diese ergibt sich aus den Vertragsunterlagen und den technischen Daten. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

(1) Unsere Haftung ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(2) Änderungen, Umbauten oder Reparaturen an der gelieferten Ware durch den Kunden führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Haftung für die Funktionalität und Mängelfreiheit der gelieferten Ware.

(3) Wir übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung für Schäden, Funktionsstörungen oder Mängel, die daraus resultieren, dass der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte nach Übergabe unserer Ware Änderungen, Umbauten oder Eingriffe an Maschinen oder Anlagen vornimmt, in welche unsere Produkte eingebaut, eingesetzt oder mit denen sie verbunden wurden.

Wenn der Kunde solche Änderungen, Umbauten oder Eingriffe vornimmt, hat der Kunde zu beweisen, dass diese nicht die Ursache für die Schäden, Funktionsstörungen oder Mängel sind. Die gesetzlichen Rechte bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

(4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware/ Abnahme des Werkes.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens und wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

(6) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

(3) Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, unseren Vertragspartner auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 10 Datenschutz

Zur Vertragsabwicklung ist es erforderlich, personenbezogene Daten, wie den Namen, die Adresse, E-Mailadresse und Bankverbindung etc. anzugeben. Dabei werden Daten nur in erforderlichem Umfang an Kooperationspartner/Dritte herausgegeben, etwa zwecks Warenversand an den Transporteur. Der Kunde kann darüber jederzeit Auskunft verlangen. Der Kunde kann jederzeit Berichtigung und Übertragung seiner bei uns über ihn gespeicherten Daten verlangen. Er kann im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen Löschung seiner Daten verlangen. Die Behandlung und Nutzung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde hat das jederzeitige Recht, die Zustimmung zur Verwendung der Daten mit Wirkung für die Zukunft per Briefpost, Fax oder E-Mail (an info@uttec.de) zu widerrufen. Weitere Hinweise: www.uttec.de/de/dsgvo

de_DEDeutsch

Hinweis zur Barrierefreiheit

Unsere angebotenen Produkte und Dienstleistungen richten sich ausschließlich
an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB und nicht an Verbraucher
im Sinne des § 13 BGB.